An den Kauf oder Verkauf einer Immobilie sind oft hohe Erwartungen geknüpft. Bei der Frage, ob ein Objekt die Wünsche erfüllen kann, unterstützen Immobilienmakler Interessierte.
„Nicht alles ist auf den ersten Blick ersichtlich“, sagt Bernd Grotebrune von Grotebrune Immobilien aus Wuppertal nach jahrelanger Erfahrung, „dazu zählen Nutzungsrechte und -pflichten, die nicht unbedingt sogleich offensichtlich sind. So gehören in einem Fall die Dachflächenfenster einer Eigentumswohnung zum Dach, die bei Instandhaltung oder Erneuerung die Gemeinschaft der Eigentümer belasten, in einem anderen Fall zur Dachgeschosswohnung, deren Kosten der Inhaber trägt. Besonderheiten gibt es auch bei Objekten in oder an Landschaftsschutzgebieten. Ein Neubau kann hier im Extremfall unmöglich werden, obwohl das Grundstück offiziell als Bauland gekennzeichnet ist.“
Hilfe beim Erkennen eines qualifizierten Immobilienmaklers bietet der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen (IVD) mit einer Checkliste von Merkmalen. „Durch einen kompetenten Immobilienmakler sichert sich der Kunde eine umfassende Beratung“, sagte Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD, schon im Februar 2011 und bietet mit der gleichzeitig veröffentlichten, aber immer noch aktuellen Liste Orientierung. Makler seien heute mehr als Vermittler von Objekten, beschreibt der Verband das Tätigkeitsprofil. „Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden.“ Der IVD warnt vor Maklern, die mit anderen Interessenten Druck aufbauen. Wichtig sei eine Beratung mit genügend Zeit, die dem Kunden eine angemessene Prüfung des Angebots ermöglicht. Für weitere Experten wie Sachverständige oder Rechtsanwälte sei ein qualifizierter Makler offen und biete mit eigenem Netzwerk mögliche Kontakte. Die individuellen Bedürfnisse sowie die wirtschaftliche Situation der Kunden sollten die Basis für seine realistische Einschätzung bilden. Er prüfe detailliert, wo mögliche Probleme bestehen, und helfe bei Auswegen. Eigene Pannen, Irrtümer oder Versehen habe der Makler mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für sich und damit für seine Kunden abgesichert. Der IVD rät, Referenzen einzufordern, nach Aus- und Weiterbildung zu fragen, Verträge zu schließen und nur nach gelungener Vermittlung das erfolgsabhängige Honorar zu zahlen. Die „Checkliste Beratung Immobilienmakler“ steht auf der Internet-Seite des Bundesverbands unter
www.ivd.net/uploads/media/ChecklisteBeratung.pdf bereit.
Text: Ingrid Becker / Foto: iStockphoto.com