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Golfend die Welt erleben – Reisen mit sportlichem Gepäck

Ein leidenschaftlicher Golfer kann auch während der schönsten Zeit des Jahres nicht auf seinen Sport verzichten. Vor den atemberaubendsten Kulissen der weltweit frei bespielbaren Golfplätze lässt sich der Urlaub in vollen Zügen genießen – auch mit dem eigenen Equipment. Denn das Reisen mit schwerem Gepäck gelingt bestens vorbereitet problemlos.

Viele Fluglinien akzeptieren Golfausrüstungen als aufgegebenes Gepäck. Bei einigen Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung erbeten und kann bereits bei der Buchung angegeben werden. Eine kostenfreie Beförderung unterliegt den Bedingungen der Freigepäckgrenze. So ist das Gewicht von Schlägern und Co. ausschlaggebend und nicht zu unterschätzen: Eine gepackte Golftasche erreicht schnell ein Gewicht von 12-14kg. Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, ist cleveres Packen gefragt.
Schläger und Ausrüstung bestens verpackt

Da die Sportgeräte natürlich nicht in einem standardisierten Koffer transportiert werden können, bieten sich zwei Alternativen: Ein Reisebag oder ein Travelcover, eine Hülle, die die normale Golftasche bei Reisen schützt. Bei der Auswahl sind in beiden Fällen abschließbare Modelle zu bevorzugen, die am Boden oder im oberen Bereich über eine harte Schale verfügen. Sie unterstützt die Stabilität und sorgt für den Schutz der sensiblen Schlägerköpfe. Rollen am Boden eines Travelcovers sind ideal, um lange Wege am Flughafen leicht zu bewältigen.

Bei Reiseantritt sollten die wertvollen Schläger in der gewählten Tasche fest fixiert sein. Den Hölzern geben Headcover zusätzliche Sicherung, auch Kleidungsstücke können die Leerräume als Polsterung füllen. Jegliche Elektrogeräte, wie der Entfernungsmesser, sind besonders empfänglich für Beschädigungen und sollten daher vom anderen Equipment, körpernah im Handgepäck, getrennt verreisen.
Fernste Traumziele sind nicht immer als Nonstop-Flug zu erreichen. Flüge ohne Zwischenlandung bieten bei Reisen mit viel Gepäck natürlich aber höheren Komfort und Minimieren die Gefahr, dass die Ausrüstung beim Umladen unnötig strapaziert wird und beim Transport mit einer zweiten Airline sogar erneut Gebühren anfallen.

Haftung bei Verlust oder Schaden

Trifft das Golfgepäck nicht am Zielort ein oder wurde die Ausrüstung beschädigt, gilt ein Schadensersatzanspruch wie bei aufgegebenen Koffern. Der Verlust ist direkt am Flughafen bei der verantwortlichen Airline zu melden und so die geforderte Entschädigung anzumelden. Als Besitzer ist man allerdings in der Pflicht, den Wert des Golfgepäcks nachzuweisen. Für Vielreisende ist der Abschluss einer eigenen Golfversicherung sinnvoll, die mit ihren Leistungen über die einer normalen Reisegepäckversicherung hinausgeht.

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